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Knochenbank

Zur Behandlung ausgedehnter Knochendefekte vor allem bei Prothesenwechseloperationen und Rekonstruktionen nach ausgedehnten Knochentumorresektionen ist eine Knochentransplantation oft unverzichtbar.
Dem behandelnden Arzt stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, um einen knöcheren Defekt aufzufüllen, z.B. xenogen (boviner Knochen vom Rind), mit Zement oder durch Gewinnung von Knochen aus dem Beckenkamm des Patienten selbst.

Ein weiteres Verfahren stellt die Transplantation von aus Hüftköpfen gewonnenem Knochen dar. 

Bei der Implantation von Hüftprothesen müssen die Hüftköpfe entfernt werden, um die Einbringung des Hüftgelenkersatzes überhaupt durchführen zu können. Ist der Spender in gesundheitlich einwandfreiem Zustand und damit einverstanden, dass sein Hüftkopf der Knochenbank zur Verfügung gestellt wird, gelangt der Spenderknochen in eine aufwändige Prozessierungs- und Aufbereitungskette, um das Risiko einer Krankheitsübertragung zum Schutz des Empfängers zu minimieren.

Welches der oben genannten Verfahren bei einer Operation letztendlich zur Anwendung kommt, muss vom Operateur individuell für jeden Patienten entschieden werden.

Am 31. März 2004 ist die Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur �Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen� verabschiedet worden. Die EU- Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 7. April 2006 nachzukommen.

Die Orthopädische Abteilung hat diese Richtlinie vollständig und zeitgerecht umgesetzt, um die Versorgungsqualität der Patienten weiter zu optimieren.

 



Abb.1: Poster über das Führen einer Knochenbank nach den neuen EU- Richtlinien vorgestellt auf der 53. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden in Baden-Baden, 2006.

 
     
 
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