
Besuchsbeschränkungen - Bleiben Sie zuhause
(26.10.2020) Das Besuchsverbot am Neumarkter Klinikum wird ab Montag, 26.10.2020, wieder verschärft.
Besuchsregelungen ab 26. Oktober 2020
- Bei Patienten mit einem voraussichtlich nur kurzem stationären Aufenthalt sollte auf einen Besuch gänzlich verzichtet werden.
- Jedem Patienten ist der Besuch von EINER definierten und registrierten Kontaktperson während des gesamten Klinikaufenthaltes erlaubt.
- Der Besuch ist nur zu den festen Besuchszeiten von 13.00 Uhr – 17.00 Uhr möglich.
- Der Besuch ist auf eine Stunde zu beschränken.
Zusätzlich gilt: nur EINE Besuchsperson pro Zimmer. Bitte sprechen Sie sich vorher mit Ihren Angehörigen ab. - Die Registrierung Ihrer Kontaktdaten, Datum und Uhrzeit des Besuchs und die Abfrage bezüglich Symptomen bei Betreten des Klinikums ist zwingend erforderlich.
- Bitte geben Sie das unterschriebene Formular am Infopoint an der Information ab.
Bitte halten Sie Ihren Ausweis für einen Identitätsabgleich bereit. - Wenn Sie auf der Station ankommen, begeben Sie sich bitte umgehend in das Zimmer des zu besuchenden Patienten.
- Der Besuch kann auch außerhalb des Patientenzimmers stattfinden. Sie können sich mit Ihrem Angehörigen nach Rücksprache mit den Pflegekräften auf der Station auch IM Klinikum aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb des Klinikums ist leider weiterhin nicht gestattet.
- Verlassen Sie nach dem Besuch Ihres Angehörigen das Klinikum auf direktem Weg über den Haupteingang.
- Eine Abmeldung muss nicht erfolgen.
- Weitere Patientenbesuche sind nicht gestattet. Diese erfordern eine erneute Anmeldung am Haupteingang.
- Bitte bringen Sie Ihre eigene Mund-Nase-Bedeckung mit. Ein Zutritt ohne Bedeckung ist nicht gestattet.
- Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift mit.
- Besuche auf der Infektions- und Quarantänestation sind grundsätzlich nicht gestattet.
- Für onkologische Patienten gilt eine Sonderregelung.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Ihr Klinikum Neumarkt
Die Klinikleitung bittet um Verständnis für diese restriktiven Regelungen. Sie dienen dem Schutz der Patienten und Mitarbeiter, aber auch der Besucher selbst und letztlich der Öffentlichkeit.
Allgemeine Hygienegrundregeln für Besucher
Hygiene- und Verhaltensregeln für den Besuch Ihrer Angehörigen
Covid-19-Abfrage für Besucher (möglichst vor dem Besuch ausfüllen und ausgedruckt mitbringen)
Stellenangebote
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