Compliance

Unser Compliance-Management umfasst die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Richtlinien und internen Verfahren in allen Bereichen des Klinikum Neumarkt einschließlich der Tochtergesellschaften. Unsere Compliance-Richtlinien haben das Ziel, Recht und Gesetz einzuhalten und dadurch die Integrität, Transparenz und Verantwortlichkeit des Klinikum Neumarkt zu stärken.

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem (umgangssprachlich auch als "Whistleblowing" bezeichnet) bietet Ihnen einen Kommunikationskanal zum Melden von Regel- und Ethikverstößen sowie möglichen Straftaten.

Krankenhäuser sind unter anderem betroffen von möglichen Verstößen in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Umweltschutz, Strahlenschutz, Lebensmittelsicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre sowie personenbezogener Daten (DS-GVO) und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

Vertrauliche Informationsweitergabe

Haben Sie aus Ihrer Sicht berechtigten Verdacht, dass das Klinikum Neumarkt einschließlich der Töchtergesellschaften einen Verstoß oder eine Straftat begangen hat, steht Ihnen ein Kontaktformular für eine vertrauliche Informationsweitergabe zur Verfügung.

Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt. Dies gilt jedoch nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben gemacht wurden. Im Rahmen eines eventuell nachfolgenden Strafverfahrens obliegt die Entscheidung über die vertrauliche Behandlung von Informationen im Übrigen den Strafverfolgungsbehörden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie persönliche Nachteile für sich befürchten, können Sie Ihre Informationen anonym geben. Ihr Hinweis muss dann jedoch überprüfbar oder in anderer Form zu beweisen sein.

Hinweisgebersystem

  • Hinweise abgeben: Wenn Sie einen Hinweis abgeben, können Sie dabei anonym bleiben oder uns Ihre Kontaktdaten nennen.
  • Bearbeitung: Sie können anhand einer Vorgangsnummer mit Pin Ihre Meldungen ergänzen, den Bearbeitungsstand einsehen und evtl. Rückfragen beantworten.
  • Kommunikation: Ihre Meldung wird von Frau Heßlein, Interne Revision bearbeitet.
  • Kontakt:
    Interne Revision
    Angelika Heßlein
    Tel.: +49 9181 420-5668
    angelika.hesslein@klinikum.neumarkt.de

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz dient der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage, indem die Einhaltung von Menschenrechten und umweltbezogenen Pflichten in globalen Lieferketten besser geschützt werden. Einem Unternehmen und so auch dem Klinikum Neumarkt werden dadurch bestimmte Sorgfaltspflichten auferlegt, die es gegenüber seinen Zulieferern und innerhalb der eigenen Organisation umsetzen muss.

In Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bekennt sich das Klinikum Neumarkt mit seinen Tochterunternehmen (im Folgenden „Klinikum Neumarkt“ genannt) zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb seiner Lieferketten und betrachtet den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element.

  • Wir, das Klinikum Neumarkt, setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen dafür Sorge, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen.
  • Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung.
  • Wir, das Klinikum Neumarkt, bekennen uns darüber hinaus zur Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, zur Zahlung angemessener Löhne sowie zum Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Beschäftigten.

Die Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie gemäß §6 (2) LkSG finden Sie hier.

Informationen zu Begrifflichkeiten

Selbstverpflichtung zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte.

Die Grundlage unseres Risikomanagements in der Lieferkette bildet die Risikoanalyse, welche regelmäßig und anlassbezogen innerhalb des Klinikum Neumarkt und bezogen auf seine Zulieferer durchgeführt wird.

Soweit wir im Rahmen unserer Risikoanalyse feststellen, dass die Verletzung einer menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflicht bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, ergreifen wir, das Klinikum Neumarkt, unverzüglich Abhilfemaßnahmen.

Für Hinweise auf menschenrechtliche und/oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und/oder umweltbezogener Pflichten hat das Klinikum Neumarkt ein digitales und öffentlich zugängliches Meldesystem eingerichtet, über das Personen Menschenrechts- oder Umweltrisiken oder Verstöße gegen geltende Gesetze, Standards oder Prinzipien in der Lieferkette melden können.

Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren wir fortlaufend.

Beschwerdeverfahren des Klinikum Neumarkt

Das Klinikum Neumarkt hat für menschenrechtliche und umweltbezogene Beschwerden ein eigenes Meldesystem für Lieferanten oder andere Geschäftspartner eingerichtet. Über das Beschwerdeportal können Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften im Rahmen der Lieferkette gemeldet werden. Auch Hinweise zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken können hier eingereicht werden.

Hinweise, die über das Beschwerdeportal eingehen, werden vertraulich behandelt und sorgfältig geprüft. Hierzu wurde eine Verfahrensordnung implementiert, die Sie in unserem Beschwerdeportal finden.

Beschwerdeportal