Krankentransport & BTW Klinikum Neumarkt

Krankentransport & BTW


Bei Bedarf werden wir für Sie einen Transport nach Hause organisieren.

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden.

Welches Fahrzeug (Krankentransport / betreuter Fahrdienst) dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

Der betreute Fahrdienst kann auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

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