Internationale Bewerber
Arbeiten am Klinikum Neumarkt heißt auch Vielfalt: Menschen aus unterschiedlichsten Nationen arbeiten Hand in Hand zusammen, um für eine umfassende Patientenzufriedenheit zu sorgen. Wir freuen uns deshalb immer, wenn sich Bewerber aus dem Ausland für das Klinikum Neumarkt interessieren und hier tätig werden möchten. Uns ist bewusst, dass bei ausländischen Bewerbern verschiedenste Fragen bezüglich der Anerkennung von Abschlüssen oder zu Aufenthaltsgenehmigungen auftreten, weswegen wir Ihnen im Folgenden einige Voraussetzungen nennen wollen, damit einem reibungslosen Übergang für eine Tätigkeit am Klinikum nichts im Wege steht.
Voraussetzungen für Bewerber aus dem Ausland:
- Anerkennung der Qualifikation
Gesetzlich vorgeschrieben für reglementierte Berufe wie Arzt oder Pflegekraft
Zuständig: Landesbehörden
Erforderlich: Originalabschlüsse, Übersetzungen, Ausbildungsnachweise - Sprachnachweis
Pflegekräfte: Deutschkenntnisse mindestens B1, idealerweise B2
Ärzte: B2 + medizinischer Fachsprachtest (C1-Niveau)
Sprachnachweise müssen von anerkannten Stellen stammen - Berufszulassung / Approbation
Für Ärzte, Pflegekräfte und andere medizinische Berufe
Drittstaaten: ggf. zusätzliche Kenntnisprüfung
Ohne Approbation ist nur eine befristete Tätigkeit unter Aufsicht möglich (Berufserlaubnis) - Aufenthaltstitel / Visum
Für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern
Beantragung bei der deutschen Botschaft/Konsulat mit Arbeitsvertrag, Anerkennungsbescheid und Sprachzertifikat