Internationale Bewerber

Arbeiten am Klinikum Neumarkt heißt auch Vielfalt: Menschen aus unterschiedlichsten Nationen arbeiten Hand in Hand zusammen, um für eine umfassende Patientenzufriedenheit zu sorgen. Wir freuen uns deshalb immer, wenn sich Bewerber aus dem Ausland für das Klinikum Neumarkt interessieren und hier tätig werden möchten. Uns ist bewusst, dass bei ausländischen Bewerbern verschiedenste Fragen bezüglich der Anerkennung von Abschlüssen oder zu Aufenthaltsgenehmigungen auftreten, weswegen wir Ihnen im Folgenden einige Voraussetzungen nennen wollen, damit einem reibungslosen Übergang für eine Tätigkeit am Klinikum nichts im Wege steht.

Voraussetzungen für Bewerber aus dem Ausland:

  • Anerkennung der Qualifikation
    Gesetzlich vorgeschrieben für reglementierte Berufe wie Arzt oder Pflegekraft
    Zuständig: Landesbehörden
    Erforderlich: Originalabschlüsse, Übersetzungen, Ausbildungsnachweise
  • Sprachnachweis
    Pflegekräfte: Deutschkenntnisse mindestens B1, idealerweise B2
    Ärzte: B2 + medizinischer Fachsprachtest (C1-Niveau)
    Sprachnachweise müssen von anerkannten Stellen stammen
  • Berufszulassung / Approbation
    Für Ärzte, Pflegekräfte und andere medizinische Berufe
    Drittstaaten: ggf. zusätzliche Kenntnisprüfung
    Ohne Approbation ist nur eine befristete Tätigkeit unter Aufsicht möglich (Berufserlaubnis)
  • Aufenthaltstitel / Visum
    Für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern
    Beantragung bei der deutschen Botschaft/Konsulat mit Arbeitsvertrag, Anerkennungsbescheid und Sprachzertifikat