Sozialrechtliche Information Onkologische Zentren
Onkologische Rehabilitation
Aufgrund der Diagnose steht Ihnen eine Anschlussheilbehandlung (AHB, Reha im Anschluss an die Behandlung) zu. Diese sollte spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ihrer Operation bzw. nach Beendigung Ihrer Strahlen-, Chemo- oder antineoplastischen Therapie beginnen.
Die Dauer beträgt in der Regel 3 Wochen. Bei Bedarf kann durch die Reha-Einrichtung eine Verlängerung beantragt werden. Die AHB bzw. Reha wird durch die letztbehandelnde Einrichtung (Sozialdienst Klinikum, Strahlenpraxis, Onkologie) beantragt.
Innerhalb eines Jahres kann durch den behandelnden Hausarzt oder Facharzt, der die Nachsorge übernimmt, eine zweite Reha (Festigungskur) beantragt werden.
Grad der Behinderung (GdB) nach §69 SGB IX („Schwerbehindertenausweis“)
Sie haben ein Anrecht auf die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises.
Die Höhe des GdB, mögliche Merkzeichen und die Dauer der Gültigkeit richten sich nach den vorliegenden Diagnosen und Befunden. Vor allem als Arbeitnehmer entstehen Ihnen dadurch Vorteile (Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, keine Mehrarbeit, Steuerfreibetrag etc.).
In vielen Lebensbereichen gibt es zahlreiche individuelle Nachteilsausgleiche.
Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialdienst und in der Gemeinde. Sie können diesen auch direkt beim ZBFS Bayern online beantragen.
Zuzahlungsbefreiung
Eine Zuzahlungsbefreiung ist bei Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu beantragen, wenn durch Zuzahlungen die Belastungsgrenze (2% vom jährlichen Bruttoeinkommen, bei chronisch Erkrankten 1%) überschritten wird.
Zu berücksichtigen sind alle Zuzahlungen zu Krankenkassenleistungen (Hilfs- und Heilmittel, Krankenhauskosten etc.). Reichen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden, unbedingt mit ein.
Information: Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse (www.verbraucherzentrale.de)
Fahrkostenerstattung zu ambulanten Chemo- oder Strahlentherapieeinheiten
Bei den Vorgesprächen zur Weiterbehandlung erhalten Sie in der jeweiligen Praxis (Onkologie oder Radiologie) einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme zu den Behandlungen. Diesen reichen Sie vorab bei ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein.
Mit der Genehmigung der Fahrtkosten durch die Krankenkasse erhalten Sie Informationen und Kontaktdaten von Taxiunternehmen, die Sie beauftragen können (kassenabhängig).
Härtefond
Bei einer Krebserkrankung kann es langfristig zu finanziellen Sorgen kommen, da Sie ggf. Ihren Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben können. Mit dem Härtefond können Sie schnell und unbürokratisch unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Zahlungen erhalten, ohne das Geld zurückzahlen zu müssen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellungen sowie ein Merkblatt finden Sie hier.
Selbsthilfe und Kontaktstellen
- Für den Landkreis Neumarkt ist die Krebsberatungsstelle Nürnberg, mit Außenstelle Neumarkt, erste Anlaufstelle.
- Allgemeine Informationen zum Thema Krebs erhalten Sie bei der Deutschen Krebshilfe.
- Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen hat die Bayerische Krebsgesellschaft für Sie zusammengestellt.
- Die Selbsthilfevereinigung Deutsche ilco für Stomaträger und Menschen mit Darmkrebs sowie deren Angehörige informiert über Selbsthilfegruppen für Stomaträger.
- Allgemeine Informationen zum Thema Krebs erhalten Sie hier.
- Anlaufstellen und Selbsthilfegruppen können Sie hier finden.
- Eine Selbsthilfegruppe für Stomaträger finden Sie hier.
Ansprechpartner & Kontakt
Wenn Sie über diese Informationen hinaus noch Fragen oder Anliegen haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Betreuungs- und Beratungszentrum
09181 420-3415
09181 420-3997
bbz@klinikum.neumarkt.de
Unsere telefonische Sprechstunde findet mittwochs von 9:00 bis 10:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung statt.
Hinterlassen Sie gerne Ihre Kontaktdaten auf dem Anrufbeantworter. Wir melden uns dann zur Terminabsprache bei Ihnen.