Wann besteht ein begründeter Verdacht? Klinikum Neumarkt

Wann besteht ein begründeter Verdacht?


Sie haben Symptome eines Atemwegsinfektes (Fieber, Atemnot, Husten, Kopfschmerzen, Durchfall bis zu schweren Atembeschwerden)

Flussdiagramm COVID-19

Danke an die Sozialstiftung Bamberg für die Grafik

Wie soll man reagieren, wenn man Symptome bei sich oder seinen Mitmenschen feststellt und eine Coronainfektion vermutet?

Rufen Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt an. Falls Ihr Hausarzt nicht erreichbar ist, können Sie sich auch an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel.: 116 117) wenden. Die Mitarbeiter werden Ihnen sagen, was zu tun ist.

Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherigen Anruf direkt zum Hausarzt oder in die Notaufnahme kommen! Sonst besteht die Gefahr, dass Sie weitere Patienten oder das Personal anstecken.

Als weitere Informationsstellen stehen die Hotline des Gesundheitsamtes (09181 / 470 512), die Hotline 09131/6808 5101 des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die unabhängigen Patientenberatung (Tel.: 0800 011 77 22) und das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (Tel.: 030 340 60 66 09) zur Verfügung.

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