Qualitätssicherung bei bestimmten Behandlungsverfahren Klinikum Neumarkt

Qualitätssicherung bei bestimmten Behandlungsverfahren


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Die bundesweite Qualitätssicherung im Gesundheitswesen hat das Ziel, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie die Patientensicherheit zu erhalten sowie zu optimieren. Für die Qualitätssicherung im Rahmen einzelner ausgewählter Eingriffe werden zu mehreren Zeitpunkten Daten zur Behandlung erhoben, zusammengeführt und ausgewertet. Hierzu werden strengste Datenschutz- und Datensicherheitsmaßnahmen beachtet. Diese gewährleisten, dass Ihre Daten so verwendet werden, dass keine Rückschlüsse auf Sie persönlich als Patientin/Patient gezogen werden können. Folgende Merkblätter des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) geben Ihnen dazu nähere Auskunft:

Patienteninformationen in normaler Sprache:

Patienteninformation in leichter Sprache:

Gerne können Sie selbst die Informationen des G-BA’s nachlesen.
Weitere Informationen des G-BA finden Sie auf der Seite Datengestützte Qualitätssicherungsverfahren.

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